Vereinsbeiträge - Lizenzbeiträge - Arbeitsgebühren

Aufnahmegebühren

Einmalige Zahlung
  • Erwachsener 100 €
  • Jugendlicher 40 €
  • Familie (1. Erw.) 100 €
  • Familie (2. Erw.) 50 €
  • Jeder 2. Jugendl. 25 €

Arbeitsgebühr (jährlich)

Jahreserlaubnisscheininhaber sind zu Arbeitsleistungen verpflichtet. Der Umfang beträgt 10 Stunden im Jahr.

Gutschrift pro Stunde 7,00 €
Max. Ausgleichsgebühr 70,00 €

Jede geleistete Arbeitsstunde wird mit 7,00 € gutgeschrieben, jedoch nicht mit Geld vergütet.

Die im laufenden Jahr geleisteten Arbeitsstunden (jedoch nicht mehr als 10 Stunden) werden für das nächste Kalenderjahr gutgeschrieben.

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird vom Jahreserlaubnisscheininhaber 7 Euro ersatzweise als Ausgleichsgebühr erhoben.

Wurde also keine Arbeit geleistet, sind im darauffolgenden Jahr 70,00 € zu zahlen. Zusammen mit der Jahreslizenz (150,00 €) ergibt sich dann ein Gesamtbetrag von 220,00 €.
Wichtiger Hinweis zur Dokumentation:
Die Liste der geleisteten Arbeitsstunden ist beim Erwerb des neuen Jahreserlaubnisscheins vorzulegen. Nur unter Vorlage der geleisteten Arbeitsstunden können entsprechende Stunden gutgeschrieben werden. Bringen Sie die Arbeitsstundenliste (Jahreserlaubnisschein) stets zum Arbeitsdienst mit.

Befreit von Arbeitsleistungen sind:
Jugendliche bis 18 Jahren, Frauen und Personen ab vollendeten 65. Lebensjahr. Genannte Personen dürfen jedoch freiwillig an Arbeitsdiensten teilnehmen.

In Ausnahmefällen z.B. schwerer Gehbehinderung usw. wird die Arbeitsdienstbefreiung auf Antrag im Einzelfall durch die Vorstandschaft entschieden.

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