Angelbedingungen


Informationen für Gastangler

Zur Ausübung der Fischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen, in Bayern anerkannten Fischereischein.

Gastangler aus dem Ausland können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein (Touristenfischereischein) erwerben. Der Preis für einen Touristenfischereischein ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu erfragen.


Tageskarte: 12,00 Euro

 

Angelgewässer

Von der Hutzelmühle bis zur Eisenbahnbrücke Wöllershof (Höhe Werk Hanauer).
Der Mühlgraben bei der Hutzelmühle und der Werkgraben Hanauer (Seitenarm ab dem Wöllershofer Wehr) dürfen nicht befischt werden.
 
Vom Bacheinlauf Radschinmühle (Grenztafel) bis zum Wehr bei der Stadtmühle (Feuerwehr).
 
Vom Wehr unter der Naabbrücke (B15) Neustadt—Altenstadt bis zum Wehr Hammermühle und in den Altwässern,
die mit der Waldnaab in Verbindung stehen.
 
Vom Wehr Hammermühle bis zur Grenztafel ca. 400 m oberhalb vom Hammerwegwehr.
Der Werkbach darf nicht befischt werden.
 
 
Die Fischerei darf mit 2 Handangeln ausgeübt werden. Während der Hechtschonzeit dürfen keine Stahlvorfächer,
sowie Blinker, Spinner, Wobbler und vergleichbare Schleppköder verwendet werden.
Auf Raubfisch darf nur mit einer Handangel gefischt werden.
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Schonzeiten und Mindestmaße:
 
Fischart Schonzeit Mindestmaß
Nasen (alle Arten) ganzjährig -
Karpfen 25.03. - 08.04. (wg. Besatz) 35 cm
Schleie 01.05. - 30.06. (wg. Besatz) 30 cm
Hecht  01.01. - 30.06. 60 cm
Zander 01.01. - 30.06. 50 cm
Bach- u. Regenbogenforelle 01.10. - 30.06. 26 cm
Barbe 01.05. - 30.06. 40 cm
Waller keine Schonzeit kein Schonmaß
Rutte keine Schonzeit 30 cm
Aal keine Schonzeit 50 cm
 
Fangbeschränkung pro Tag:
2 Karpfen und 2 Salmoniden
oder
1 Karpfen und 1 Hecht (oder Zander)
und
2 Salmoniden
und
2 Schleien
und 
5 andere Fische, davon 1 Barbe

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