Informationen für Gastangler
Zur Ausübung der Fischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen, in Bayern anerkannten Fischereischein.
Gastangler aus dem Ausland können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein (Touristenfischereischein) erwerben. Der Preis für einen Touristenfischereischein ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu erfragen.
Tageskarte: 12,00 Euro
Angelgewässer
Von der Hutzelmühle bis zur Eisenbahnbrücke Wöllershof (Höhe Werk Hanauer).
Der Mühlgraben bei der Hutzelmühle und der Werkgraben Hanauer (Seitenarm ab dem Wöllershofer Wehr) dürfen nicht befischt werden.
Der Mühlgraben bei der Hutzelmühle und der Werkgraben Hanauer (Seitenarm ab dem Wöllershofer Wehr) dürfen nicht befischt werden.
Vom Bacheinlauf Radschinmühle (Grenztafel) bis zum Wehr bei der Stadtmühle (Feuerwehr).
Vom Wehr unter der Naabbrücke (B15) Neustadt—Altenstadt bis zum Wehr Hammermühle und in den Altwässern,
die mit der Waldnaab in Verbindung stehen.
die mit der Waldnaab in Verbindung stehen.
Vom Wehr Hammermühle bis zur Grenztafel ca. 400 m oberhalb vom Hammerwegwehr.
Der Werkbach darf nicht befischt werden.
Der Werkbach darf nicht befischt werden.
Die Fischerei darf mit 2 Handangeln ausgeübt werden. Während der Hechtschonzeit dürfen keine Stahlvorfächer,
sowie Blinker, Spinner, Wobbler und vergleichbare Schleppköder verwendet werden.
Auf Raubfisch darf nur mit einer Handangel gefischt werden.
sowie Blinker, Spinner, Wobbler und vergleichbare Schleppköder verwendet werden.
Auf Raubfisch darf nur mit einer Handangel gefischt werden.
Schonzeiten und Mindestmaße:
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
Nasen (alle Arten) | ganzjährig | - |
Karpfen | 25.03. - 08.04. (wg. Besatz) | 35 cm |
Schleie | 01.05. - 30.06. (wg. Besatz) | 30 cm |
Hecht | 01.01. - 30.06. | 60 cm |
Zander | 01.01. - 30.06. | 50 cm |
Bach- u. Regenbogenforelle | 01.10. - 30.06. | 26 cm |
Barbe | 01.05. - 30.06. | 40 cm |
Waller | keine Schonzeit | kein Schonmaß |
Rutte | keine Schonzeit | 30 cm |
Aal | keine Schonzeit | 50 cm |
Fangbeschränkung pro Tag:
2 Karpfen und 2 Salmoniden
oder
oder
1 Karpfen und 1 Hecht (oder Zander)
und
2 Salmoniden
und
und
2 Salmoniden
und
2 Schleien
und
5 andere Fische, davon 1 Barbe
und
5 andere Fische, davon 1 Barbe